Der Tourismusbeitrages ehemals Kurabgabe ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Vorsaison (01.01. bis 30.04.) = 1,50 € pro Person und Tag
Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) = 2,50 € pro Person und Tag
Nachsaison (01.10. bis 31.12.) = 1,50 € pro Person und Tag
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- un...
Ab dem 15. Dezember gibt es eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Es dürfen nur noch geimpfte oder genesene Gäste beherbergt werden, die bei Anreise ein Textnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Eine Booster-Impfung befreit von dieser Tespflicht.
Ab dem 22. November gilt eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Es dürfen nur noch geimpfte oder genesene Gäste beherbergt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen...
Ab dem 18. Oktober gilt eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es keine bzw. kaum Änderungen. Die alte Verordnung wird somit einfach nur verlängert.