Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. Ab diesem Jahr wird der An- und Abreisetag jeweils als ein einzelner Tag berechnet. Letztes Jahr wurde der Anreisetag nicht berechnet.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
Hinweis: Teilweise sind die Angebote leider nicht über unsere Internetseite buchbar, bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.
Am Donnerstag, dem 14.12.2023, haben die Stadtverordneten von Neustadt in Holstein die umstrittene Erhebung einer Stellplatzsteuer für die rund 1.800 Dauercamperinnen und Dauercamper bei uns in der Gemeinde beschlossen.
Ab 2024 sollen somit 9 Prozent der Stellplatzmiete inklusive Nebenkosten fällig werden.
Bei der für die Steuerschätzung angenommenen jährlichen Stellplatzmiete von 1.700,00 € inklusive Nebenkosten wäre die zusätzliche Belastung von 9 Prozent eine Steuer von 153,00 €. Somit rechnet die Stadt mit einem erzielbaren Jahresaufkommen von ca. 270.000,00 €.
Die Satzung ist hier zum ...
Die Bautätigkeiten sind bis zum Saisonstart 2024 abgeschlossen. Das Ende der Baustellen auf dem Nachbargrundstück ist nun absehbar. Noch in der Winterpause 2023/24 sollen dort alle Einzelhäuser und deren Privatstraße fertiggestellt werden.
Wir haben hier im Blog zuerst im Oktober 2021 über die Erschließung und die geplanten Arbeiten berichtet. Außerdem haben wir auf unserer Internetseite im Anfrage-/Buchungsprozess, sowie auf den Angeboten und Buchungsbestätigungen über die Maßnahmen informiert. Diese Hinweise werden jetzt entfernt.
Die Baustelle ist der rot markierte Bereich aus dem nachfo...