Ab dem 15. Dezember gibt es eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Es dürfen nur noch geimpfte oder genesene Gäste beherbergt werden, die bei Anreise ein Textnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Eine Booster-Impfung befreit von dieser Tespflicht.
Ab dem 22. November gilt eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Es dürfen nur noch geimpfte oder genesene Gäste beherbergt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen...
Ab dem 18. Oktober gilt eine neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es keine bzw. kaum Änderungen. Die alte Verordnung wird somit einfach nur verlängert.
Aufgrund von Straßenbauarbeiten wird die Wiesenstraße von der Strandallee bis zum Leuchtturm voll gesperrt. Laut Stadt Neustadt in Holstein werden die Arbeiten von Donnerstag, dem 7. Oktober bis zum 22. Oktober andauern. Eine Umleitung über die Strandallee, den Dünenweg und Zum Leuchtturm wird eingerichtet. Die Zufahrt zum Ferienpark AM WALDRAND soll jederzeit möglich sein.