Zuletzt aktualisiert: 02.03.2022 (Letzte Änderungen: Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen. )
Nach der Winterpausen können Sie ab dem 1. April wieder bei uns Urlaub machen. Wir freuen uns auf Sie!
Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es statt der "2G-Plus"-Regelung ein schrittweise Aufhebung der Corona-Maßnahmen.
Regelungen:
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Unsere Hygienekonzepte müssen beim Check-In akzeptiert werden: Hygienekonzept Allgemein, Hygienekonzept Feriengäste und Hygienekonzept Campingplatz
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Die Kontaktdaten von allen anreisenden Personen müssen beim Check-In erfasst werden. (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
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ab 3. März: Es gilt die 3G-Regelung, als geimpft, genesen oder getestet. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.
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ab 20. März: Die 3G-Regelung entfällt. Sie können wieder unbeschwert Urlaub bei uns machen!
Quellen:
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Schleswig-Holstein.de Pressemeldung (zuletzt abgerufen am 16.02.2022): Wendepunkt in der Pandemie
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E-Mail Newsletter der TALB (vom 16.02.2022)
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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV)
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Schleswig-Holstein.de Verordnungstext (zuletzt abgerufen am 02.03.2022): Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2