Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
Nach einer langen Zeit geplagt von Unbeständigkeiten und Einschränkungen verlief die Saison 2023 hervoragend. Wir konnten wieder viele neue Gesichter und auch einige Wiederholungstäter als Feriengäste willkommen heißen. Für die supertolle Saison 2022 bedanken wir uns hiermiet bei allen Gästen. Schon vor dem Bekanntwerden der allgegenwärtigen Energiekreise haben wir uns entschieden den Ferienpark wieder in die Winterpause zu schicken.
Vom 29.10.2022 bis zum 31.03.2023 ist der Ferienpark geschlossen.
Vom 01.11.2022 bis zum 31.03.20...
Wir sind bereits seit über zehn Jahren auf dem Anfrage-Portal Ostsee-Ferienwohnungen.de mit unseren Objekte vertreten. Vielen Dank an die Firma SECRA GmbH für die Auszeichnung und die langjährige Zusammenarbeit.
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2022 (Letzte Änderungen: -- keine --)
Nach der Winterpausen können Sie ab dem 1. April wieder bei uns Urlaub machen. Wir freuen uns auf Sie!
Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es nun weitestgehend keine Maskenpflicht mehr.
Die 3G-Regelung entfällt. Sie können wieder unbeschwert Urlaub bei uns machen!
Die verpflichtende Einhaltung der Hygienekonzepte entfällt.
Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in vielen anderen Bereichen entfällt. Ausnahme: Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. (Krankenhaus & Pflegedienste) Die Maske...