Posted in Allgemeines, Dauercamping on Jan 23, 2024
Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. Ab diesem Jahr wird der An- und Abreisetag jeweils als ein einzelner Tag berechnet. Letztes Jahr wurde der Anreisetag nicht berechnet.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
Posted in Dauercamping on Dez 19, 2023
Am Donnerstag, dem 14.12.2023, haben die Stadtverordneten von Neustadt in Holstein die umstrittene Erhebung einer Stellplatzsteuer für die rund 1.800 Dauercamperinnen und Dauercamper bei uns in der Gemeinde beschlossen.
Ab 2024 sollen somit 9 Prozent der Stellplatzmiete inklusive Nebenkosten fällig werden.
Bei der für die Steuerschätzung angenommenen jährlichen Stellplatzmiete von 1.700,00 € inklusive Nebenkosten wäre die zusätzliche Belastung von 9 Prozent eine Steuer von 153,00 €. Somit rechnet die Stadt mit einem erzielbaren Jahresaufkommen von ca. 270.000,00 €.
Die Satzung ist hier zum ...
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Okt 24, 2023
Das war die Saison 2023. Im Sommer war das Wetter oft wechselhaft, jedoch zeigte sich die Sonne in der Nachsaison dafür umso öfter. Kurz vor Saisonende wurde die deutsche Ostseeküste von einer Jahrhundertflut überschwemmt - Pelzerhaken kam mit einem blauen Auge davon. Strände, Dünen und Seebrücken müssen instandgesetzt werden. So wie auch letztes Jahr verabschieden wir uns Ende Oktober in die Winterpause. Wir danken allen Gästen für die aufregende Saison 2023 und freuen uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr.
Vom 28.10.2023 bis zum 23.03.2024 ist der Ferie...
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Dez 20, 2022
Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Okt 29, 2022
Nach einer langen Zeit geplagt von Unbeständigkeiten und Einschränkungen verlief die Saison 2023 hervoragend. Wir konnten wieder viele neue Gesichter und auch einige Wiederholungstäter als Feriengäste willkommen heißen. Für die supertolle Saison 2022 bedanken wir uns hiermiet bei allen Gästen. Schon vor dem Bekanntwerden der allgegenwärtigen Energiekreise haben wir uns entschieden den Ferienpark wieder in die Winterpause zu schicken.
Vom 29.10.2022 bis zum 31.03.2023 ist der Ferienpark geschlossen.
Vom 01.11.2022 bis zum 31.03.20...
Posted in Dauercamping on Apr 01, 2022
Liebe Dauercamperinnen und Dauercamper,
der Campingbereich im Ferienpark AM WALDRAND ist ab sofort wieder geöffnet. Wir freuen uns auf eine schöne Saison.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Schulenburg
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Dez 14, 2021
Der Tourismusbeitrages ehemals Kurabgabe ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Vorsaison (01.01. bis 30.04.) = 1,50 € pro Person und Tag
Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) = 2,50 € pro Person und Tag
Nachsaison (01.10. bis 31.12.) = 1,50 € pro Person und Tag
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- un...
Posted in Dauercamping on Mai 12, 2021
Laut der neuen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein dürfen wir ab dem 17. Mai 2021...
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Apr 17, 2021
Es gibt eine neue Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein und eine Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein... [mehr lesen]
Posted in Allgemeines, Dauercamping on Mär 26, 2021
Die neue Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt eine Öffnung der Campingplätze mit Einschränkungen zu. [mehr lesen]