Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- schwerbehinderte Personen (ab 80 %) und eine begleitende Person, bei Merkzeichens „B“,
- beruflich Reisende, die die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen,
- Personen, die in der Gemeinde Neustadt i. H. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Saison |
Zeitraum |
Preis |
Vorsaison |
01.01. bis 30.04. |
1,80 € pro Person und Tag |
Hauptsaison |
01.05. bis 30.09. |
3,00 € pro Person und Tag |
Nachsaison |
01.10. bis 31.12. |
1,80 € pro Person und Tag |
Der Tourismusbeitrag ist ab dem Jahr 2022 leider nicht mehr nur bei einem Aufenthalt in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober fällig. Außerdem wurden die Preise zur Saison 2023 um zwanzig Prozent erhöht.