Zuletzt aktualisiert: 02.04.2022 (Letzte Änderungen: -- keine --)
Nach der Winterpausen können Sie ab dem 1. April wieder bei uns Urlaub machen. Wir freuen uns auf Sie!
Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es nun weitestgehend keine Maskenpflicht mehr.
Regelungen:
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Die 3G-Regelung entfällt. Sie können wieder unbeschwert Urlaub bei uns machen!
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Die verpflichtende Einhaltung der Hygienekonzepte entfällt.
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Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in vielen anderen Bereichen entfällt. Ausnahme: Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. (Krankenhaus & Pflegedienste) Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr
Quellen:
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Schleswig-Holstein.de Pressemeldung (zuletzt abgerufen am 02.04.2022): Maskenpflicht wird gelockert
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Schleswig-Holstein.de Pressemeldung (zuletzt abgerufen am 16.03.2022): Land hebt Corona-Regeln auf