Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. Ab diesem Jahr wird der An- und Abreisetag jeweils als ein einzelner Tag berechnet. Letztes Jahr wurde der Anreisetag nicht berechnet.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- schwerbehinderte Personen (ab 80 %) und eine begleitende Person, bei Merkzeichens „B“,
- beruflich Reisende, die die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen,
- Personen, die in der Gemeinde Neustadt i. H. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Am 14.12.2023 haben die Stadtverordneten in Ihrer Sitzung die Erhöhung des Tourismusbeitrages bzw. Kurabgabe / Kurtaxe für die Saison 2024 wie nachfolgend dargestellt beschlossen.
Saison | Zeitraum | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Vorsaison | (01.01. bis 30.04.) | 1,80 € ⇾ | 1,90 € |
Hauptsaison | (01.05. bis 30.09.) | 3,00 € ⇾ | 3,10 € |
Nachsaison | (01.10. bis 31.12.) | 1,80 € ⇾ | 1,90 € |
Der Preis gilt pro erwachsene Person pro Tag. Der Jahrestourismusbeitrag, für bspw. Dauercamper/innen, erhöht sich von 84,00 € auf 86,80 €.