Hauptstrand von Pelzerhaken im Juli 2010 vom Prinz Hamlet

Anpassung der Kurabgabe für 2025 (Tourismusbeitrag)

Die Kurabgabe, ehemals Tourismusbeitrag, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.

Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. Ab diesem Jahr wird der An- und Abreisetag wieder nur als ein Tag berechnet. Der Abreisetag ist somit frei.

Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • schwerbehinderte Personen (ab 80 %) und eine begleitende Person, bei Merkzeichens „B“,
  • beruflich Reisende, die die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen,
  • Personen, die in der Gemeinde Neustadt i. H. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ende 2024 haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung die Verminderung der Kurabgabe bzw. des Tourismusbeitrags für die Saison 2025 wie nachfolgend dargestellt beschlossen.

Saison Zeitraum 2024 2025
Vorsaison (01.01. bis 30.04.) 1,90 € ⇾ 1,60 €
Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) 3,10 € ⇾ 2,70 €
Nachsaison (01.10. bis 31.12.) 1,90 € ⇾ 1,60 €

Der Preis gilt pro erwachsene Person pro Tag. Der Jahrestourismusbeitrag, für bspw. Dauercamper/innen, verringert sich von 86,80 € auf 75,60 €.

Quellen:

Posted in Allgemeines, Dauercamping on Dez 06, 2024