Was liegt näher in Holstein als Bilder rund um´s Wasser? Ob gemalt oder fotografiert, zeigen sie den ganzen Reiz des Nordens. Präsentiert werden die Werke zusammen mit orginellem Kunsthandwerk in der bodenständigen Umgebung eines alten Stallgebäudes.
Hof Schulenburg, Altes Seeufer 9, 2...
Am 27.06.2024 erreichte uns die Auszeichung für 2024 von HolidayCheck per Post.
Wir gehören zu den bestbewerteten Unterkünften weltweit mit 5.5 von 6 Punkten.
Vielen Dank an HolidayCheck und an unsere treuen Gäste, die immer fleißig bewerten.
Dokument: HolidayCheck_2024_Weiterempfohlen.pdf
Der Tourismusbeitrag, ehemals Kurabgabe, ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.
Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. Ab diesem Jahr wird der An- und Abreisetag jeweils als ein einzelner Tag berechnet. Letztes Jahr wurde der Anreisetag nicht berechnet.
Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
Am Donnerstag, dem 14.12.2023, haben die Stadtverordneten von Neustadt in Holstein die umstrittene Erhebung einer Stellplatzsteuer für die rund 1.800 Dauercamperinnen und Dauercamper bei uns in der Gemeinde beschlossen.
Ab 2024 sollen somit 9 Prozent der Stellplatzmiete inklusive Nebenkosten fällig werden.
Bei der für die Steuerschätzung angenommenen jährlichen Stellplatzmiete von 1.700,00 € inklusive Nebenkosten wäre die zusätzliche Belastung von 9 Prozent eine Steuer von 153,00 €. Somit rechnet die Stadt mit einem erzielbaren Jahresaufkommen von ca. 270.000,00 €.
Die Satzung ist hier zum ...