Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. (Verkündet am 16. April 2021, in Kraft ab 19. April 2021 und tritt mit Ablauf des 9. Mai 2021 außer Kraft)
In § 17 Beherbergungsbetriebe gibt es keine nennenswerten Änderungen. Es bleibt also in den Bereichen Dauercamping bei den Einschränkungen wie im Blogeintrag Campingplatz öffnet mit Einschränkungen am 1. April 2021 und im Bereich touristische Beherbergung Keine Teilnahme am touristischen Modellprojekt.
Es könnten nun aber noch Allgemeinverfügungen des Kreises folgen, die beispielsweise den Einzelhandel einschränken (Terminshopping). Allgemeinverfügung Kreis OH ab 7-Tage-Inzidenz von 50
Bis einer 7-Tage-Inzidenz von 100 erwarten wir keine Änderungen im Bereich Außengastronomie.
Quelle 1: Land Schleswig-Holstein
Quelle 2: Kreis Ostholstein