Hauptstrand von Pelzerhaken im Juli 2010 vom Prinz Hamlet

Campingplatz öffnet mit Einschränkungen am 1. April 2021


Die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 - kurz Corona-BekämpfVO - des Landes Schleswig-Holstein lässt eine Öffnung der Campingplätze für Dauercamping mit Einschränkungen zu. Diese neue Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und sie tritt mit Ablauf des 11. April 2021 wieder außer Kraft.

Wir öffnen am 1. April den Campingplatz für unsere Dauercamperinnen und Dauercamper!

Einschränkungen/Bedingungen:

  • Camping nur für Dauercamper mit langfristig abgeschlossenen Mietverträgen (für mindestens 5 Monate)
  • nur Selbstnutzung erlaubt
  • Toiletten sind geöffnet, aber andere sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschräume sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Einhaltung des Abstandsgebotes
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette
  • Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände wird im Waschhaus zur Verfügung gestellt
  • medizinische Maskenpflicht in der Rezeption
  • eingeschränkte Öffnungszeiten der Rezeption nach Aushang

Quelle:Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)


Posted in Allgemeines, Dauercamping on Mär 26, 2021