Hauptstrand von Pelzerhaken im Juli 2010 vom Prinz Hamlet

Anpassung des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2022


Der Tourismusbeitrages ehemals Kurabgabe ist für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen von allen Gästen bei Anreise in bar zu zahlen. Der Beitrag wird von uns direkt an die Stadt Neustadt in Holstein abgeführt.

Tourismusbeitrag 2022

Vorsaison (01.01. bis 30.04.) = 1,50 € pro Person und Tag

Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) = 2,50 € pro Person und Tag

Nachsaison (01.10. bis 31.12.) = 1,50 € pro Person und Tag

Der Tourismusbeitrag wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.

Von der Tourismusbeitragspflicht befreit sind:
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • schwerbehinderte Personen (ab 80 %) und eine begleitende Person, bei Merkzeichens „B“,
  • beruflich Reisende, die die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen,
  • Personen, die in der Gemeinde Neustadt i. H. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Jahrestourismusbeitrag (Dauercamping)

Der Jahrestourismusbeitrag beträgt einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 70,00 € je Person. Die Meldung der Personen auf dem Campingplatz für die Saison 2022 haben wir bereits am 12.12.2021 an die Stadt Neustadt in Holstein abgegeben. Den Beitragsbescheid mit Ihrer neuen Jahresmarke erhalten Sie vor Beginn der Hauptsaison per Post.


Quellen:

  1. Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein.pdf-Dokument

Posted in Allgemeines, Dauercamping on Dez 14, 2021