Reisen nach Schleswig-Holstein zu touristischem Anlass sind bis zum 19.04.2020 untersagt. Dies gilt auch für Tagesgäste und Dauercamper.
Hier die offiziellen Texte des Landes SH:
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§ 1 Beherbergung: Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Einrichtungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, sind zu schließen. Für bereits beherbergte Personen gilt dies ab dem Tag nach der Verkündung.
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§ 2 Reisen aus touristischem Anlass: Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.
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§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 19. April 2020 außer Kraft.