Es gibt einen neuen Erlass. Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 7. Juni 2020 außer Kraft.
- Die Toiletten im Waschhaus werden wieder geöffnet.
- Tourist-Camping ist wieder möglich.
- Anforderungen an die Hygiene, Kontaktbeschränkungen und Mund-Nasen-Bedeckungs Pflicht werden verlängert
- Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin beim Betreten von Geschäften, Verkaufsräumen, ÖPNV und Fernverkehr
- Mindestabstand 1,5m
- Gaststätten dürfen wieder öffnen (5 bis 22 Uhr)
- Diskotheken, Prostitutionsgewerbe, Freizeitparks, Schwimm-, Frei- und Spaßbädern bleiben geschlossen
- Duschräume bleiben geschlossen
- Eine Absonderung nach Infektionsschutzgesetzes ist in Beherbergungsbetrieben unzulässig.
Quelle: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (letzter Abruf: 16.05.2020 21:16 Uhr)