Zuletzt Aktualisiert: 21.11.2021 (Letzte Änderungen: - bisher keine Änderung - )
Bereits seit Mai 2021 können Sie wieder bei uns Urlaub machen. Die neueste Verordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt vom 22. November bis zum 15. Dezember 2021. Wir freuen uns auf Sie!
Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt nun eine "2G-Beschränkung" mit einigen Ausnahmen.
Regelungen:
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Unsere Hygienekonzepte müssen beim Check-In akzeptiert werden: Hygienekonzept Allgemein, Hygienekonzept Feriengäste und Hygienekonzept Campingplatz
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Die Kontaktdaten von allen anreisenden Personen müssen beim Check-In erfasst werden. (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
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Geimpfte: Bitte denken Sie an Ihren Impfnachweis über die vollständige Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2. Seit der letzten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. (§2 Nummer 2 SchAusnahmV) Sie benötigen keinen Testnachweis bei Anreise.
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Genesene: Bitte denken Sie an Ihren Genesenennachweis, also ein positiver PCR-Test bzw. eine ärztliche Bescheinigung, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. (§2 Nummer 4 SchAusnahmV) Sie benötigen keinen Testnachweis bei Anreise.
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Minderjährige Ungeimpfte: Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen keinen Test. Ältere Kinder bzw. Jugendliche benötigen einen Test, sofern Sie noch nicht vollständig geimpft sind. (§2 Nummer 6 SchAusnahmV)
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Ausnahmen für private Reisen: Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und ein aktuellen Testnachweis vorlegen. (§2 Nummer 6 SchAusnahmV)
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Ausnahmen für berufliche / medizinische Aufenthalte: Es dürfen auch ungeimpfte Personen aufgenommen und beherbergt werden, die getestet sind (§2 Nummer 6 SchAusnahmV) und schriftlich bestätigen, dass die Beherbergung ausschließlich aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen oder aus medizinischen oder zwingenden sozialethischen Gründen erforderlich ist.
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Ungeimpfte: Sollte keine Ausnahme auf Sie zutreffen, dürfen wir Sie leider nicht beherbergen. Außerdem ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, da eine Impfung als zumutbar anzusehen ist. Möglicherweise ist aber auch eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum eine sinnvolle Alternative für Sie - bitte sprechen Sie uns dazu rechtzeitig vor geplanter Anreise an.
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Lichtbildausweis: Personen ab dem 16.Lebensjahr müssen zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, damit überprüft werden kann, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist.
Quellen:
- Neue Landesverordnung (gültig ab 22. November 2021): Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV)