Zuletzt Aktualisiert: 16.05.2021 09:18 Uhr (Letzte Änderungen: Ausnahmen der Kontaktbeschränkungen, Gültigkeit Test bei Anreise, Link zu Testzentren und Hinweis auf die Kosten der Tests hinzugefügt)
Ab dem 17. Mai 2021 können Sie wieder Urlaub bei uns machen. Wir freuen uns auf Sie! Es gibt ein paar wichtige Regelungen zu beachten:
Regelungen:
-
Bei der Beherbergung gemeinsam in einem Objekt muss die Kontaktbeschränkung eingehalten werden. Nur Personen eines gemeinsamen Haushalts oder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder aus den jeweiligen Haushalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Minderjährige gelten als Haushaltsangehörige ihrer Erziehungs- und Umgangsberechtigten. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Notwendige Begleitpersonen von Personen mit Behinderung sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen. (Im Außenbereich sind Treffen von bis zu zehn Personen ohne Haushaltsbeschränkung möglich.)
-
Unsere Hygienekonzepte müssen beim Check-In akzeptiert werden: Hygienekonzept Allgemein, Hygienekonzept Feriengäste und Hygienekonzept Campingplatz
-
Die Kontaktdaten von allen anreisenden Personen müssen beim Check-In erfasst werden. (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
-
Test vor Anreise: Es werden nur getestete und asymptomatische Personen in die Beherbergung aufgenommen, deren Testung vor Reiseantritt erfolgt ist. Ein Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, muss beim Check-In von allen anreisenden Personen vorgelegt werden. (digital oder papierhaft) Ein Selbsttest vom Discounter reicht nicht aus, aber Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests aus einem Testzentrum, vom Hausarzt oder einer Apotheke sind zulässig. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Test.
-
Wiederkehrende Tests nach Anreise: Es werden nur Personen beherbergt, die spätestens alle 72 Stunden einen Testnachweis nach § 2 Nummer 7 SchAusnahmV vorlegen. Es gibt bei uns in Neustadt in Holstein viele Angebote schnell und günstig einen Schnelltest vorzunehmen. Hier finden Sie eine Übersicht: Lübecker Bucht Testzentren Alle Testungen sind im Rahmen des Bürgertest-Programms für EU-Bürger kostenfrei.
-
Geimpfte & Genesene: Getesteten Personen stehen gemäß § 7 Absatz 2 SchAusnahmV solche gleich, die immunisiert oder genesen sind. Wer das ist, ergibt sich aus § 2 Nummern 2 bis 5 SchAusnahmV. Genesenennachweis: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Impfnachweis: vollständige Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen
Quellen:
- Neue Landesverordnung (gültig ab 17. Mai 2021): Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV)