Zuletzt aktualisiert: 28.12.2021 (Letzte Änderungen: Testbefreiung nach Booster erst nach 14 Tagen )
Bereits seit Mai 2021 können Sie wieder bei uns Urlaub machen. Die neuste Verordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt vom 15. Dezember 2021 bis zum 11. Januar 2022. Wir freuen uns auf Sie!
Im Vergleich zu vorherigen Verordnung gibt es zusätzlich zur "2G-Beschränkung" eine Testpflicht, also "2G-Plus".
Regelungen:
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Unsere Hygienekonzepte müssen beim Check-In akzeptiert werden: Hygienekonzept Allgemein, Hygienekonzept Feriengäste und Hygienekonzept Campingplatz
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Die Kontaktdaten von allen anreisenden Personen müssen beim Check-In erfasst werden. (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
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Geimpfte: Bitte denken Sie an Ihren Impfnachweis über die vollständige Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 und ein Testnachweis nicht älter als 24 Stunden. Sollten Sie bereits vor mehr als 14 Tagen eine Auffrischungsimpfung ("Booster") erhalten haben, benötigen Sie keinen Testnachweis.
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Genesene: Bitte denken Sie an Ihren Genesenennachweis, also ein positiver PCR-Test bzw. eine ärztliche Bescheinigung, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt und ein Testnachweis nicht älter als 24 Stunden.
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Minderjährige Ungeimpfte: Kinder bis zur Einschulung, benötigen keinen Testnachweis. Ältere Kinder bzw. Jugendliche benötigen einen (Selbst-)Test nicht älter als 72 Stunden, sofern Sie noch nicht vollständig geimpft sind.
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Ausnahmen für private Reisen: Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und einen aktuellen Testnachweis vorlegen. (§2 Nummer 6 SchAusnahmV)
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Ausnahmen für berufliche / medizinische Aufenthalte: Es dürfen auch ungeimpfte Personen aufgenommen und beherbergt werden, die getestet sind (§2 Nummer 6 SchAusnahmV) und schriftlich bestätigen, dass die Beherbergung ausschließlich aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen oder aus medizinischen oder zwingenden sozialethischen Gründen erforderlich ist. Der ungeimpfte oder nicht genesene Gast muss sich jeden Tag testen lassen.
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Ungeimpfte: Sollte keine Ausnahme auf Sie zutreffen, dürfen wir Sie leider nicht beherbergen. Außerdem ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, da eine Impfung als zumutbar anzusehen ist. Möglicherweise ist aber auch eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum eine sinnvolle Alternative für Sie - bitte sprechen Sie uns dazu rechtzeitig vor geplanter Anreise an.
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Lichtbildausweis: Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, damit überprüft werden kann, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist.
Quellen:
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NDR Nachrichten (zuletzt abgerufen am 02.12.2021): NDR.de "Corona in SH: 2G, 2G+, Böllerverbot - das sind die neuen Maßnahmen"
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E-Mail Newsletter der TALB (vom 02.12.2021)
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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV)
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Neue Landesverordnung (gültig ab 15. Dezember 2021): Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung