Urlaub in ganz Schleswig-Holstein auch ohne negativen Test wieder möglich
Das Gericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) stufte die Regelung zum Coronatest für Urlauber am Freitag, 23.10.2020, als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.
Begründet haben die Richter die Entscheidung damit, die Beherbergungsbetriebe vor schweren wirtschaftlichen Nachteilen schützen zu wollen.
Da das Beherbergungsverbot nur für Touristen gelte (für Geschäftsreisende und Tagesgäste gelten keine Einschränkungen), kann außerdem ein Verstoß gegen das Recht auf Gleichbehandlung vorliegen.
Für Urlauber heißt das ab sofort: Sie können sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts berufen und auch ohne negativen Corona-Test in Schleswig-Holstein Urlaub machen.
Anfang der Woche will die Landesregierung über die Konsequenzen dieser Entscheidung diskutieren.