Diverse Pressemeldungen und seit heute morgen auch in der neuen Corona-Verordnung finden sich immer mehr Informationen zu den Modellprojekten. Wir gehen aktuell davon aus, dass Sie ab dem 19. April wieder bei uns Urlaub machen dürfen!
Die "inneren Lübecker Bucht" wird touristisches Modellprojekt
"Die von uns einmütig ausgewählten Bewerber haben allesamt gute und ambitionierte Konzepte vorgelegt, mit denen sich nach unserer Überzeugung beweisen lässt, dass ein sicherer Tourismus trotz Pandemie möglich ist", sagte Buchholz. (Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Schleswig-Holstein) Er machte allerdings auch deutlich, dass das Infektionsgeschehen und die damit verbundene Belastung des Gesundheitswesens das ausschlaggebende Kriterium bleibe. Im Ernstfall könne jedes Modellprojekt durch das Veto des örtlichen Gesundheitsamtes abgebrochen und die Gäste nach Hause geschickt werden.
§ 20a Modellprojekte
Die zuständigen Behörden können für Modellprojekte mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar Ausnahmen von den Geboten und Verboten der §§ 2 bis 18 zulassen, soweit die fachlich zuständige oberste Landesbehörde dem Modellprojekt zugestimmt hat und es zeitnah wissenschaftlich ausgewertet wird."
Wir warten nun auf Informationen zu genauen Umsetzung...
Gaststätten dürfen im Außenbereich öffnen
Ab dem 12. April 2021 können auch Gaststätten außerhalb von geschlossenen Räumen wieder geöffnet werden, wenn im Kreis Ostholstein, die in der Inzidenz stabil unter 100 liegt und soweit die Gäste feste Sitzplätze einnehmen. Eine Belegung der Tische ist nur im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt - demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Kontaktdaten der Gäste werden erhoben - laden Sie Sich gerne vorab die luca App herunter. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind.
Quellen:
- Modellprojekt Urlaub (09.04.2021)
- Ersatzverkündung (Verkündet am 10. April 2021, in Kraft ab 11./12. April 2021)
- Ersatzverkündung (Verkündet am 26. März 2021, in Kraft ab 29. März 2021)