Laut Medienberichten werden die aktuellen Beschränkungen bis zum 18. April verlängert, aber der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22.03.2021 muss nun erst durch das Land Schleswig-Holstein in einer Verordnung umgesetzt und veröffentlicht werden. In der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 heißt es in § 17:
"[...] eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt."
Diese Verordnung gilt nur bis zum 28.03.2021, wir können nicht in die Zukunft schauen, aber es wird sich sehr wahrscheinlich an diesem Absatz nicht viel ändern. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Verordnung veröffentlicht wurde.