Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich auf neue Regelungen für Einreisende aus deutschen Corona-Hotspots verständigt.
In der untenstehenden Liste finden Sie Gebiete, die bereits heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 pro 100.000 Einwohnern aufweisen oder nahe dieses Grenzwerts liegen und die vom Land Schleswig-Holstein als solche Hochinzidenzgebiete ausgewiesen werden sollen. Sollten Sie aus einer dieser Regionen kommen und ab Freitag, 9. Oktober zu touristischen Zwecken in Schleswig-Holstein ein gewerbliches Beherbergungsangebot in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie sich vorsorglich darauf ein, dass Sie beim Check-In einen negativen Test vorweisen müssen:
- Hansestadt Bremen
- Kreisfreie Stadt Hamm
- Kreisfreie Stadt Remscheid
- Kreisfreie Stadt Solingen
- Kreisfreie Stadt Offenbach
Hinweis 1: Die Stadt Berlin wird bei den Inzidenzzahlen zukünftig als ganze und nicht mehr bezirksweise betrachtet.
Hinweis 2: Die immer aktuelle Liste der von Schleswig-Holstein als Hochinzidenzgebiet eingestuften Kreise finden Sie unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html
(Stand: 08.10.2020 08:17 Uhr; Quelle: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html)