Dieser Text wurde am 19.10.2020 verfasst. Die aktuellen Regelungen können sich auch wieder ändern, daher bitten wir Sie Sich auch auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zu informieren.
Bei Anreise ist vom Mieter/in folgende Erklärung per Unterschrift zu bestätigen:
Für mich und die mit mir anreisenden Personen bestätige ich, dass wir
aus touristischen Gründen anreisen und
- uns innerhalb der letzten 14 Tage nicht länger in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein am Tag der Ankunft als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist
- über einen negativen Corona-Test verfügen, dessen Ergebnis nicht älter ist als 48 Stunden.
oder
nicht aus touristischen Gründen anreisen (vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind private und geschäftliche Aufenthalte. Ein privater Aufenthalt dient nicht zuerst der Erholung, sondern einem privaten Zweck, beispielsweise einer medizinischen Behandlung, einem Verwandtschaftsbesuch oder der Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechtes)
Für mich und die mit mir anreisenden Personen bestätige ich außerdem, dass wir keine
- ungeklärten respiratorischen Symptome (nach RKI vor allem Fieber, Husten, andauernde Heiserkeit, Halskratzen bzw. Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, oder Muskel-bzw. Gelenkschmerzen) aufweisen
- nicht aus einem ausländischen Risikogebiet anreisen,
- derzeit nicht unter Quarantäne stehen und
- innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten.
Tritt ein Kriterium (1. – 4.) zu, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei Quarantäne begeben Sie sich bitte umgehend an den Ort, der für Ihren Aufenthalt angeordnet worden ist.
Grundsätzlich sprechen wir daher von einer Beherbergungseinschränkung - viele Gäste dürfen also trotz der Einstufung der eigenen Heimat als Hochinzidenzgebiet bei uns Anreisen.
Sollten Sie noch Fragen haben können Sie uns gerne per E-Mail schreiben: