Verordnung vom 29.11.2020
Bis einschließlich 20. Dezember sind touristische Übernachtung in Schleswig-Holstein nicht erlaubt. Betroffene Gäste werden von uns persönlich informiert.
Auszug aus der aktuellen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein:
Eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.
Aktuelle Nachrichten vom 02.12.2020
Laut NDR.de sollen die bestehenden Maßnahmen bis in den Januar verlängert werden. Jetzt warten wir auf die schriftliche Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Wir werden im Fall eines Beherberungsverbotes die betreffenden Buchungen konstenfrei stornieren und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Quelle: NDR.de Corona-Ticker: Teil-Lockdown wird bis Januar verlängert (letzer Abruf: 02.12.2020)